
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen REKO Freizeitbedarf GmbH
I. Allgemeines
1. Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Käufer, wie z.B. unsere Angebote und Verkäufe, Kundendienst- und Reparaturleistungen und Garantieleistungen. Es gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Abweichungen, Ergänzungen usw. bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Etwaige Geschäftsbedingungen des Käufers erlangen nur dann Wirksamkeit, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich dazu bereit erklären, den Vertrag zu diesen Bedingungen auszuführen. In diesem Falle gelten auch unsere Bedingungen, sofern und soweit sie den Bedingungen des Käufers nicht widersprechen.
2. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen sind von uns schriftlich zu bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufgegenstandes.
3. Mit unseren Mitarbeitern und Vertretern getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dasselbe gilt für Zusagen, die von unseren Mitarbeitern und Vertretern abgegeben werden sowie für Aufträge, die unseren Mitarbeitern und Vertretern erteilt werden. Für einfache Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter und Vertreter haften wir nicht.
4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile für alle gegenwärtigen und/ oder zukünftigen vermögensrechtlichen Ansprüche aus dieser Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit ihr sowie aus allen noch entstehenden Geschäftsverbindungen und/oder im Zusammenhang mit ihnen ist Mönchengladbach, soweit der Käufer Vollkaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen, soweit der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss der Gerichtsstand entfällt. Dasselbe gilt für Ansprüche aus Wechseln, Schecks und sonstigen Urkunden. sowie für Schadensersatzansprüche.
5. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
6. Eine Übertragung von Rechten aus diesem Vertrag ist nur mit unserer Zustimmung zulässig.
7. An das Kaufangebot ist der Käufer vier Wochen gebunden.
8. Für Irrtümer sowie Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor.
9. Wird ein Auftrag au{ Wunsch des Bestellers an dessen Auftraggeber berechnet, so übernimmt der Besteller ausdrücklich die Haftung für die Realisierung unserer Forderung, nachdem wir ihn auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen haben und er innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang des Hinweises eine anders lautende, ausdrückliche Erklärung nicht abgegeben hat.
10. lm Falle höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Streiks, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Recht steht uns zu, wenn der Käufer seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt; in Vermögensverfall gerät, über ihn das Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren zur Abwendung der Insolvenz eröffnet oder ein außergerichtli0hes Vergleichsverfahren betrieben wird oder an den Käufer gelieferte, aber noch In unserem Eigentum stehende Sachen gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen werden. Durch den Rücktritt entstehen keinerlei Ansprüche des Käufers.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Gehört der Käufer zu dem in Ziffer 11,5. Satz 2, bezeichneten Kundenkreis, gelangen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung. Gehört der Kunde nicht zu diesem Kundenkreis, gelangen ebenfalls die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Berechnung, sofern die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.
2. Die Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung. Das Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen. Die Kosten der Transportversicherung und des Versandes sowie ein etwaiger Zoll gehen zu Lasten des Käufers.
3. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug, können wir Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze, mindestens aber Zinsen in Höhe von 5 %über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 berechnen. Ist der Käufer mit der Bezahlung älterer Rechnungen oder der Abnahme bestellter Gegenstände in Verzug, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuliefern.
4. Die Zahlungsbedingungen für Exportaufträge lauten, sofern keine schriftliche Vereinbarung anderen Inhalts getroffen ist, entweder auf Lieferung gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Kasse gegen Dokumente oder Nachnahme oder Vorkasse. Welche dieser Möglichkeiten im Einzelfalle gewählt werden soll, ist mangels Vereinbarung von uns zu entscheiden.
5. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Die Einschränkung des Zurückbehaltungsrechtes gilt nur gegenüber einem Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, ferner gegenüber einer Juristischen Person des öffentlichen Rechtes oder einem öffentlichen rechtlichen Sondervermögen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers aus dem Kaufvertrag unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer, z.B. für Forderungen aus Reparaturen, aus Lieferungen von Ersatz- und Zubehörteilen usw. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht unter, wenn die zu sichernden Forderungen mit anderen Forderungen zusammen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden. Eine Anerkennung des Restsaldos ist in diesem Falle wirkungslos, es sei denn, dass wir ausdrücklich auf die getrennte Behandlung der Forderungen verzichtet haben.
2. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsganges zulässig. Vor vollständiger Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber darf der Käufer die Gegenstände weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, hat uns der Käufer bei Eingriffen von Gläubigern, insbesondere bei Pfändungen der Kaufgegenstände, sofort durch eingeschriebenen Brief Mitteilung zu machen sowie die Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs, insbesondere von Interventionsprozessen zu tragen, wenn sie nicht von der Gegenpartei eingezogen werden können. Gleiches gilt bei sonstigen Eingriffen von dritter Seite.
3. Der Käufer tritt bis zur vollständigen Erfüllung seiner uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag, seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Gegenstände in Höhe des in unserer Rechnung ausgewiesenen Betrages an uns sicherheitshalber ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen Namen und Anschrift seinen Abnehmers sowie die Höhe seiner noch offenen Kaufpreisforderungen mitzuteilen.
IV. Lieferung und Abnahme
1. Die Liefergegenstände werden zu den in unserer Auftragsannahme bestätigten Leistungsdaten geliefert. Technische Änderungen an unseren Geräten und Anlagen während der Lieferzeiten behalten wir uns vor,
2. Überschreiten wir einen vereinbarten Liefertermin um mehr als sechs Wochen, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Liefern wir auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nicht zu, wenn er zu dem in Ziffer ll,5 Satz 2 genannten Kundenkreis gehört.
3. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage, an dem wir den uns erteilten Auftrag schriftlich bestätigt haben, jedoch nicht vor dem Eingang der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder der Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Käufer nach Vertragsabschluss eine andere Ausführung des Kaufgegenstandes oder einen anderen Kaufgegenstand verlangt.
4. Der Käufer verpflichtet sich, auf Abruf bestellte Ware spätestens zwölf Monate nach Auftragserteilung abzunehmen. Der Abruf hat vierzehn Tage vor dem gewünschten Liefertermin zu erfolgen. Befindet sich der Käufer mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist er bezüglich der Zahlung des Kauf Preises vorleistungspflichtig.
5. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers, und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten und die Anfuhr übernommen haben oder wenn die Lieferung von einem anderen Ort als dem Erfüllungsort erfolgt. Verzögert sich der Versand aus nicht von uns zu vertretenen Umständen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Käufer über. Sendungen des Käufers an uns oder an einen anderen Ort erfolgen ebenfalls nur zu Lasten und auf Gefahr des Absenders, auch wenn wir die Versandkosten und die Abholung übernommen haben. Wir schließen auf Kosten des Käufers Transportversicherungen im handelsüblichen Umfange ab. Vom Käufer gelieferte Antriebsaggregate, Maschinen und Zubehörteile werden nur auf ausdrückliches Verlangen. unter Wertangabe für den Weiterversand mit 0,5 % des Warenwertes versichert.
6. Vollständigkeit und Mängelfreiheit der Sendung hat der Käufer unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind uns innerhalb von drei Tagen ab Erhalt der Sendung schriftlich zu melden. Bei Transportschäden hat der Käufer unverzüglich die bahn bzw. postamtliche Tatbestandsaufnahme anfertigen zu lassen und uns zu übersenden.
7. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vier Wochen in Verzug, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, Erfüllung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle können wir, unbeschadet der Möglichkeil, einen höheren Schaden geltend zu machen. 30 % des Verkaufspreises als Schadenersatz ohne Nachweis fordern. Verlangen wir Erfüllung, hat der Käufer, beginnend einen Monat nach Versandanzeigenbereitschaft, die Lagerspesen, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu zahlen.
8. Wird der Vertrag vor oder nach Auslieferung der gekauften Gegenstände auf Verlangen des Käufers im gegenseitigen Einverständnis aufgehoben, hat der Käufer 30 % des Verkaufspreises zu entrichten und die Kosten für eine etwaige Aufarbeitung der zurückgenommenen Kaufgegenstände zu tragen. 9. Dem Käufer wird im Rahmen der vorstehenden Regelungen die Möglichkeil eingeräumt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden eingetreten ist als die geltend gemachte Pauschale.
V. Gewährleistung
1. Wir leisten Gewähr nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungspflicht für fabrikneue Kaufgegenstände beträgt 2 Jahre, für gebrauchte Kaufgegenstände 1 Jahr ab Übergabe (Stand 2002). Unseren Mitarbeitern und Vertretern gegenüber geltend gemachten Gewährleistungsansprüche gelten erst mit Zugang der schriftlichen Anzeige des Käufers bei uns als erhoben,
2. Unsere Gewährleistungspflicht bezieht sich nur auf die von uns hergestellten Kaufgegenstände. Hinsichtlich der von uns vertriebenen Fremdfabrikate beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf die gegebenenfalls noch vorzunehmende Abtretung unserer gegen den Erzeuger bestehenden Gewährleistungsansprüche, Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Käufer zu dem in Ziffer ll,5 Satz 2, bezeichneten Kundenkreis gehört.
3. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Verschleißteile (natürliche Abnutzung z.B. Röhren, Brenner, Starter, Acryl-/ Uvisolscheiben (etc.) sowie auf Schäden, die durch fehlerhafte Montage/ Installation, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung und Behandlung und übermäßige Beanspruchung ohne unsere Schuld entstehen. Die Gewährleistung entfällt bei unberechtigten Eingriffen Dritter am Gerät, z.B. bei Reparaturversuchen,
4. lm Rahmen von Gewährleistungs- oder Kundendienst- und Reparaturarbeiten ausgebaute. und ersetzte Teile gehen ohne Entschädigung in unser Eigentum über. Die Bestimmungen von Ort, Art und Umfang von Kundendienst- und Reparaturarbeiten liegen in unserem billigen Ermessen. Ebenfalls entscheiden wir nach billigem Ermessen, ob ein uns zur Reparatur eingesandtes Teil zu reparieren oder gegen ein Ersatzteil auszutauschen ist.
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